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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Enduro Action Team (EAT)

Stand: 20.02.2024

A) Allgemeine Bedingen zum Vertragsschluss mit EAT

1. Vertragspartner

Ihr Vertragspartner für alle Dienstleistungen und Waren dieses Internetauftritts ist:

Enduro Action Team GmbH
Tauchaer Str. 20
04451 Borsdorf OT Panitzsch
Germany

Vertreten durch:
Robert Loschütz & Bernd Hiemer

Tel.: 0049-16091378855
E-Mail: info@enduroactionteam.com

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag mit uns kommt durch ein Angebot und dessen Annahme zustande. Bei unserem Internetangebot handelt es sich nicht um ein Angebot im Rechtssinne, sondern um eine Einladung, Angebote zum Abschluss eines Vertrages abzugeben.
Sie können ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Veranstaltung oder Waren (nachfolgend für Veranstaltungen und Waren: „Artikel“) abgeben, indem Sie den Artikel in den virtuellen Warenkorb legen und am Ende Ihres Bestellvorgangs den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ anklicken.
Unmittelbar danach erhalten Sie eine E-Mail über den Eingang Ihres Angebots (Bestellbestätigung). Die Annahme Ihres Angebots und damit der Vertragsschluss erfolgen durch die Warenlieferung und den Versand einer damit korrespondierenden Email (Versandbestätigung) oder bei Veranstaltungen nur durch die Versendung der E-Mail. Wir nehmen nur Aufträge in Deutschland und der EU für Warenlieferungen an. Verträge für Veranstaltungen erfolgen ohne Beschränkungen.

B) Bestimmungen für Freizeitveranstaltungen

1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang der Freizeitveranstaltungen (z.B. F.E.A.R., Rallye Training, Enduro-Training) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die der Anmeldung zugrunde liegt.

2. Zahlungsbedingungen

Die Veranstaltungs- bzw. Unterrichtsgebühr wird 14 Tage nach Buchungszeitpunkt fällig. Liegen zwischen dem Buchungszeitpunkt und dem Veranstaltungsbeginn weniger als 14 Tage, ist die Gebühr innerhalb von 3 Tagen nach Buchungszeitpunkt zur Zahlung fällig.

3. Rücktritt

Möchte der Kunde aus persönlichen Gründen von der Freizeitveranstaltung zurücktreten, fallen folgende Stornogebühren an:

  • bis 5 Wochen vor der Veranstaltung: 0% Stornogebühr des bestellten Beitrages
  • bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50% Stornogebühr des bestellten Beitrages
  • unter 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100% Stornogebühr des bestellten Beitrages

Um bei einem Rücktritt keinen Verlust zu verzeichnen, empfehlen wir die Buchung unserer EAT Flex-Garantie für ausgewählte Produkte. Für alle nicht ausgewählten Produkte empfehlen wir den Abschluss einer separaten Rücktrittsversicherung.

Es besteht kein Anspruch auf Umbuchung / Umtausch, oder Gutschrift einer Buchung und eines Termins.
Eine Umbuchung kann durch EAT durchgeführt werden, stellt in dem Fall jedoch eine reine freiwillige Kulanzlösung dar. Für eine Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro inkl. Mwst. an. Im Fall eines Ausweichtermins wird dieser von Enduro Action Team nach Rücksprache mit dem Kunden bestimmt. Keine freie Terminwahl durch den Kunden.

Bitte habe dafür Verständnis, dass ebenso ein Attest / Krankschreibung von Ärzten etc. den angebotenen beschriebenen Storno / Rücktritt Regeln nicht außer Kraft setzen.

4. Widerruf

Dem Kunden steht für Freizeitveranstaltungen kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB zu.

5. Risikohinweise und Ausschlüsse

Jeder Fahrer muss über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und darf keinem Fahrverbot unterliegen. Er muss zurzeit der Fahrveranstaltung fahrtauglich sein und darf insbesondere nicht alkoholisiert sein. Die Fahrer verpflichten sich die Risikohinweise unter C)1 zu beachten und die darin enthaltenen Verhaltensregeln und Beschränkungen einzuhalten. Sie befolgen zwingend die Anweisungen der Instruktoren. Fahrer, die sich nicht an die Verhaltensregeln oder Anweisungen halten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Fahrer ist verpflichtet im Rahmen seines fahrerischen Könnens stets so zu fahren und sich so umsichtig zu verhalten, dass eine über die bloße Streckenbenutzung hinausgehende Gefährdung anderer vermieden wird. Treten durch besondere Ereignisse (Sturz, Unfall, Veränderung der Strecke durch Abnutzung oder besondere Ereignisse wie umgestürzte Bäume) Gefahren auf, die anderen Fahrern unbekannt sind, hat der Fahrer einen Instruktor sofort und unverzüglich hiervon zu unterrichten. Bei Gefahr in Verzug hat der Fahrer die anderen nachfolgenden Fahrer in geeigneter Weise sofort zu warnen.

6. Motorrad und Schutzkleidung

Jeder Fahrer darf nur mit einem verkehrs- und geländesicheren Motorrad an der Veranstaltung teilnehmen. Es sind nur Gelände- Enduro- und Trial-Motorräder zugelassen. Der Fahrer ist selbst für die Sicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Die Instruktoren müssen die (weitere) Teilnahme am Fahren mit dem verwendeten Motorrad untersagen, wenn ein Sicherheitsmangel festgestellt wird.
Während der gesamten Veranstaltung ist beim Fahren auch kurzer Strecken Helm zu tragen. Weitere Schutzkleidung (insbesondere Endurostiefel, Handschuhe, Knie-, Hüft-, Schulterprotektoren) werden dringend empfohlen. Jeder Fahrer entscheidet hierüber im Rahmen seiner freiwilligen Selbstgefährdung eigenverantwortlich.

7. Haftungsbeschränkung

Für Schäden, die dem Teilnehmer an einem ARTIKEL (Definition: siehe 2.) entstehen, ist die Haftung des EAT auf den zweifachen ARTIKEL Preis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Rahmen des Vertrags besteht die Kardinalpflicht insbesondere in der (mangelfreien) Lieferung der bestellten ARTIKEL. Die Haftung ist in diesem Fall auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt. Die Höhe der Haftung ist auf den zweifachen ARTIKEL Preis beschränkt.

8. Notarzt

Bei einigen Veranstaltungen holen wir vorsorglich einen Notarzt, der sich auf dem Gelände aufhält. Ein Anspruch besteht hierauf nicht. Insbesondere kann es sein, dass der Notarzt wegen kurzfristiger Ereignisse absagen muss oder aber das Gelände verlassen muss, weil es zu einem Zwischenfall kam und er einen Patienten in das Krankenhaus begleitet.

C) Risikohinweise

1. Allgemeine Hinweise

  • Der Kunde fährt mit seinem Motorrad oder einem Mietmotorrad in mehr oder weniger unwegsamen Gelände.
  • Das Gelände wird in drei Kategorien unterteilt (einfach, mittel, schwer). Die drei unterschiedlichen Fahrtstrecken sind in geeigneter Weise, vornehmlich durch rot-weiße Flatterbänder gekennzeichnet. Es ist verboten, die gewählte Fahrtstrecke zu verlassen, es sei denn der Kunde wechselt eine Schwierigkeitsstufe im Bereich einer Fahrtstreckenkreuzung.
  • Der Fahrer muss sich darüber im Klaren sein, dass er die Veranstaltung voraussichtlich nicht ohne Stürze bewältigen kann. Diese verlaufen i.d.R. glimpflich, so dass keine Körperschäden auftreten und das Motorrad keine oder nur kleinere Schäden (verbogener Schalthebel, Sollbruch am Brems- oder Kupplungshebel) aufweisen. Es sind im Einzel- und Ausnahmefall aber auch größere Beschädigungen nicht auszuschließen. EAT empfiehlt daher Windschilde und Spiegel abzubauen.
  • Wir setzen voraus, dass die Fahrer körperlich fit und gesund sind, um die Veranstaltung insoweit schadenfrei zu absolvieren. Wir bitten vor allem bei mehrtätigen Veranstaltungen den Alkoholkonsum am Abend zuvor darauf einzustellen. Während der Fahrzeiten gilt für Fahrer 0,0 ‰, also absolutes Alkoholverbot.
  • Um die unterschiedlichen Fahrtstrecken möglichst schadensfrei bewältigen zu können, sollte der Fahrer sich vorab intensiv befragen, welche Kategorie seinen Fahrkönnen und seiner fahrerischen Erfahrung entspricht. EAT empfiehlt im jeden Fall mit der einfachen Runde zu beginnen, um auch warm zu werden.
  • EAT kann eine Veranstaltung nach pflichtgemäßen Ermessen unterbrechen oder absagen, wenn die Witterungsbedingungen eine Gefahrenlage schaffen, die eine Fortsetzung zu gefährlich erscheinen lassen.

2. Routeneinteilungen F.E.A.R.-Event

a) Einfache Route
Der Fahrer sollte mindestens an zwei Enduro-Tages-Trainings teilgenommen haben oder selbst schon mehrfach im Gelände (also nicht nur Schotterstraße) geübt haben und körperlich fit sein. Es sind schmale Pfade auf fest gefahrene Erde mit Steinen und Kies, auch im Wald zu bewältigen. Die Wege sind nicht eben und kippen oder haben Schlaglöcher, die auch mit Wasser gefüllt sein können, so dass die Tiefe vor dem Durchfahren nicht exakt vorhergesehen werden kann. Die Maschine ist daher nicht immer wie gewohnt lenk- und beherrschbar. Es soll nur an übersichtlichen Stellen angehalten werden, um Kollisionen zu vermeiden. Leichte Auf- und Abstiege von 3 Metern Höhe und einer Steigung /Gefälle von circa 30% oder mehr sind zu
bewältigen. Der Untergrund ist nicht immer fest, es gibt Passagen mit Sand, losem Kies, feuchten Holzbohlen (Brücken), Schlamm und Wasser, so dass ein Rad auch wegrutschen kann. Im Wald ist besonders darauf zu achten, dass der Lenker an keinem Ast oder Baum hängen bleibt.

b) Mittlere Route
Der Fahrer muss schon an einem F.E.A.R. Event oder vergleichbaren Veranstaltungen teilgenommen haben. Er sollte um routinierte Erfahrung beim Fahren im Gelände verfügen und vieljährige Motorraderfahrung verfügen. Neben den Geländeanforderungen unter a) erwarten den Fahrer stark zur Seite geneigte Fahrspuren, treppenartig angelegte Gelände mit bis zu 40 cm Stufen, die bergab gefahren werden müssen, tiefere Wasserdurchfahrten (40cm), körperlich anstrengende Geländeformationen, bei denen neben Geschicklichkeit auch Kraft und Ausdauer gefragt sind. Es sind Auf- und Abfahrten von 30 Metern mit Neigungswinkeln von bis zu 40% zu bewältigen. Es muss damit gerechnet werden, dass die Maschine mit dem Bodenblech an einzelnen Stellen aufsetzt.

c) Schwere Route
Eine Route für Könner. Geländefahrten sollten dem Fahrer vertraut sein. Hier fühlen sich Fahrer wohl, die über jahrelange Geländeerfahrung ggf. auch durch Teilnahme an Enduro-Rallyes verfügen und sich im Gelände nahezu genauso sicher bewegen können wie im Straßenverkehr. Neben den unter a) und b) benannten Routenabschnitten finden sich alle denkbaren Geländeuntergründe und Auf- und Abfahrten mit bis zu 100 Metern und einer Neigung von bis zum 80%. Es ist nicht auszuschließen, dass die Maschine stecken bleibt und nur mit fremde Hilfe wieder auf die Strecke gebracht werden kann.

d) Unterstützung
Wenn sich der Fahrer nicht sicher ist, welche Kategorie er bewältigen kann oder ob er überhaupt in der Lage ist, die leichte Route zu bewältigen, unternimmt EAT auf Wunsch hin eine Probefahrt nicht notwendigerweise auf der abgesperrten Route, um die eigene Einschätzung des Fahrers zu unterstützen.

e) Einführungsrunde
Vor Freigabe der Strecke unternehmen wir mit den Fahrern eine Einführungsrunde, bei der ein Instruktor die Runde mit den Fahrern abfährt. Bei kritischen Stellen hält der Instruktor an und zeigt auf Risikobereiche. Er wird dabei wegen der laufenden Motorengeräusche nicht immer verstehbar sein. Wenn etwas nicht klar geworden sein sollte und der Fahrer die verbale Information benötigt, bitte den Arm heben. Der Instruktor wird dann dafür Sorge tragen, dass der Fahrer die verbale Information an Ort und Stelle bekommt. In Fällen, in denen aus Sicherheitsgründen eine verbale Erläuterung unerlässlich ist, wird der Instruktor dafür Sorge tragen, dass die Maschinen ausgestellt werden, damit ihn jeder verstehen kann.

c) Verhalten der Fahrer
Wenn zur Veranstaltung ein Notarzt anwesend ist, wird zu Veranstaltungsbeginn dessen Handy- Nummer mitgeteilt. Diese Nummer soll sich jeder Fahrer ein sein Handy einspeichern, damit sie im Notfall schnell zur Hand ist. Die Fahrer auf der Strecke müssen sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer vermieden wird. Auf langsamere und vorsichtigere Fahrer ist Rücksicht zu nehmen. Gestürzten soll zur Hilfe geeilt werden; dies vor allem zu prüfen, ob der Fahrer verletzt ist.
Die Fahrer müssen die Risikohinweise, Verhaltensregeln und die Anordnungen der Instruktoren zu befolgen.

D) Ergänzende Regelungen zum Warenkauf

1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang der gekauften Ware ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Kaufsache auf der Internetseite, die auch dem jeweiligen Warenkorb zu entnehmen ist.

2. Beförderung und Versandkosten

Wir übersenden Ihnen die Ware nach Möglichkeit in einer einzigen Sendung. Unsere Versandkosten betragen 6,50 € je Sendung.

3. Preisangaben/ Zahlungsmöglichkeiten/ Eigentumsvorbehalt

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Versandkosten. Der Kunde hat für Waren und Veranstaltungen Vorkasse durch für EAT kostenfreie Banküberweisung zu leisten. Die Ware bleibt unabhängigen davon bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EAT.

4. Rücksendungen

Rücksendungen aufgrund des Widerrufs oder Gewährleistung sind für Sie kostenfrei. Dazu können sie Retourenaufkleber bei info@enduroactionteam.com anfragen.

5. Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt für Waren 2 Jahren vom Zeitpunkt des Erhalts der Ware beim Käufer gerechnet. Die Gewährleistungsfrist beträgt nur ein Jahr, wenn der Käufer Unternehmer ist und die Ware für seine unternehmerische Tätigkeit kauft. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach §478 BGB bleiben unberührt.

E) Zahlungsbedingungen

Der Kunde kann auf die Rechnung Vorkasse leisten. Die Ware wird mit Geldeingang bei uns ausgeliefert.
Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen.

Enduro Action Team ARC (Adventure Ride Competition)

Stand: 01.06.2019

Teilnahmebedingungen

  1. Die Adventure Ride Competition 2019 (nachfolgend ARC) ist eine Veranstaltung für motorradbegeisterte Menschen, die gemeinsam mit Gleichgesinnten das Erlebnis Reiseenduro in sportlicher Herausforderung praktizieren, bzw. kennenlernen möchten. Es wird betont, dass es sich um keine Rennveranstaltung handelt.
  2. Die Veranstaltung sieht sich nicht als ein gezeiteter Wettkampf, sondern als eine Bewältigungsprüfung, in welcher der Teilnehmer je nach körperlichen, mentalen bzw. fahrtechnischen Fähigkeiten Prüfungen zu bewältigen hat.
  3. Die Teilnahme ist mit jeder auf der Straße zugelassenen Reiseenduro möglich (keine Sportenduro).
  4. Die Teilnehmer ziehen bei der Registrierung vor Ort ein Los und werden durch dieses Losverfahren in Gruppen eingeteilt. Jede Gruppe besteht aus maximal 12 Teilnehmern. Jede Gruppe wird von einem Instruktor oder Tourguide für die 2 Wertungstage begleitet. Dieser führt die jeweilige Gruppe auf Verbindungswegen zu den Sonderprüfungen. An den Sonderprüfungsstationen kann der Teilnehmer selbst entscheiden, ob er die vor Ort beschrieben Prüfung fährt, oder diese auslässt. Sobald alle Teilnehmer einer Gruppe die Sonderprüfung abgeschlossen haben, werden Sie von Ihrem Instruktor / Tourguide zur nächsten Station geleitet.
  5. Die ARC wird für max. 220 Teilnehmer ausgeschrieben. Es besteht auch kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Startplatzvergabe erfolgt nach Eingang der Startgebühr via Überweisung auf dem Konto von Enduro Action Team. Dafür hat der Teilnehmer nach Buchung 5 Werktage Zeit. Erst mit dem Erhalt der Zahlung wird die Teilnahmebestätigung durch EAT ausgesprochen. Verzeichnet EAT nach Anmeldung und 5 Werktagen keine Zahlung des Teilnehmers, wird seine Anmeldung nicht akzeptiert. Sind alle Startplätze vergeben, ist es möglich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Kommt es von anderen Teilnehmern zum Rücktritt, oder Storno kann der nächste der Warteliste nachrücken. Die Warteliste wird nach Eingang (Tag und Zeit) gewertet.
  6. Die Startgebühr beträgt 395,00 Euro inkl. MwSt.
  7. Im Startgeld enthalten sind dreimal Abendessen, dreimal Frühstück, zweimal Lunchpaket an den Fahrtagen, Camping und Sanitäreinrichtungen.
  8. Ablauf: Die ARC beginnt mit dem Anreisetag am Donnerstag, den 03. Oktober 2019. Die Wertungsprüfungen finden am Freitag, 04. Oktober, und Samstag, 05. Oktober, den beiden Fahrtagen, statt. Abreisetag ist Sonntag der 06. Oktober 2019.
  9. Das Finale mit den besten 5 Teilnehmern (jeweils Mann / Frau) aus allen Teilnehmern findet am zweiten Fahrtag, Samstag den 05. Oktober 2019, statt.
  10. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an den Hobbyfahrer ohne sportliche Erfahrung, als auch an den trainierten Routinier. Nicht zugelassen sind Inhaber einer Rennsportlizenz (DMSB oder vergleichbare länderspezifische Lizenzen), sowie Fahrtrainer für Zweirad z.B. Offroad Instruktoren.
  11. In der ARC finden keine motorsportüblichen, gezeiteten Wettbewerbe statt.
  12. Dem Teilnehmer werden unterschiedliche Prüfungen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden zur Bewältigung angeboten.
  13. Der Teilnehmer kann jede Prüfung ablehnen, erhält dafür aber die maximale Strafpunktzahl.
  14. Der Teilnehmer benötigt zur Teilnahme die Bereitschaft, sich mit seinem Motorrad nicht alltäglichen Herausforderungen zu stellen, bei denen es zu im Geländesport üblichen, evtl. durch das Wetter bedingt schlammigen bzw. staubigen Situationen kommen kann.
  15. Die Veranstaltung beinhaltet zwei Fahrtage, an denen jeweils eine vorgegebene, überwiegend asphaltierte Strecke abzufahren sein wird. Ein Instruktor leitet dabei die jeweilige Gruppe. Gruppeneinteilung siehe auch Punkt 4. An dieser Strecke findet der Teilnehmer eine Anzahl von Sonderprüfungen vor, die auch als Streckenkontrollpunkte zählen.
  16. Die Teilnehmer übernachten am Veranstaltungsort im eigenen Zelt. Jeder Teilnehmer ist für seine komplette, dafür benötigte Ausrüstung selbst verantwortlich. Eine Übernachtung in Hotels, Pension im Umland ist ebenso möglich.
  17. Sanitäre Einrichtungen, Toiletten und Duschen sind vorhanden. Toilettenartikel, Handtücher, Hygieneartikel etc. sind selbst mitzubringen.
  18. Eventuell benötigte Medikamente sind eigenverantwortlich zu bevorraten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu prüfen.
  19. Für auf den Ausfahrten benötigtes Gepäck bzw. das Lunchpaket empfehlen wir einen kleinen Rucksack. Ebenso wird ein Camelback (Trinkrucksack) empfohlen.
  20. Roadbookhalter, GPS wird empfohlen, da sie für bestimmte Aufgaben nötig sein könnten.
  21. Die Kraftstoffversorgung geschieht in Eigenregie; eine Tankstelle befindet sich ca. 5 km vom Veranstaltungsort entfernt. Wir empfehlen vollgetankt an den Start beider Fahrtage zu gehen.
  22. Wir empfehlen die Verwendung von auf der Straße zugelassenen Enduro Reifen (z.B. Heidenau K60 Scout, Metzeler Karoo, Conti TKC 80 etc; bitte auf Freigaben achten).
  23. Am Ende der Veranstaltung werden die Besten 3 Frauen und Männer geehrt.
  24. Der Teilnehmer nimmt an der Veranstaltung auf eigene Verantwortung teil. DerVeranstalter haftet nur für Schäden, welche vom Veranstalter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch Verletzung von Haupt-/ bzw. vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) verursacht wurden sowie für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit.
  25. Der Unterzeichner stellt den Veranstalter in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen den Veranstalter wegen vom Teilnehmer oder den von ihm benutzten Fahrzeugen im Rahmen der Veranstaltung verursachter Personen- oder sonstigen Schäden geltend machen, soweit und solange derartige Ansprüche Dritter nicht von einer Haftpflichtversicherung des Veranstalters gedeckt sind. Der Teilnehmer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Veranstalter durch die Geltendmachung derartiger Ansprüche Dritter entsteht. Hierzu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.
  26. Die Teilnahme ist nur mit einem zugelassenen, technisch einwandfreien Motorrad möglich. Der Veranstalter behält sich vor, technisch zweifelhafte Fahrzeuge von der Veranstaltung auszuschließen.
  27. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme geschäftsfähig sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  28. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn der Teilnehmer mit vollständiger Schutzausrüstung erscheint und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse A / Motorrad ist.
  29. Es sind unbedingt die geltenden Straßenverkehrsordnungen zu befolgen. Zuwiderhandlungen bzw. das Benutzen nicht genehmigter Strecken führen zum Ausschluss von der Veranstaltung. Ebenso können Zuwiderhandlungen gegen die Teilnahmebedingungen und Gefährdung anderer Teilnehmer den Ausschluss von der Veranstaltung nach sich ziehen.
  30. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen oder zu beenden, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer; eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt dabei nicht.
  31. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden bzw. zu Werbezwecken genutzt werden dürfen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, mit Ausnahme der Gesellschaften der BMW Group, ist ausgeschlossen. Sollten Teilnehmer im Nachhinein Einwände gegen die Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten haben, können Sie dem kostenfrei widersprechen.
  32. Die Rechnungsstellung der Teilnehmergebühr erfolgt ausschließlich durch Enduro Action Team und direkt nach der verbindlichen Buchung auf im Webshop auf der Website von Enduro Action Team. Es ist keine Zahlung mit Kreditkarte möglich. Gebühren und Kosten der Überweisung trägt der Teilnehmer.
  33. Die Stornobedingungen: es gelten unsere Stornobedingungen der AGB von Enduro Action Team.
  34. Der Teilnehmer erkennt die Teilnahmebedingungen mit seiner Anmeldung an.
  35. Die Veranstaltung unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
  36. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.