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Nutzungsbedingungen zum Mietvertrag Fahrzeuge EAT

Stand 03.02.2020

Verwendungszweck

Die Verwendung des Fahrzeuges ist nur im Rahmen des vereinbarten Verwendungszweck erlaubt.
Dem Benutzer ist ins besondere untersagt
a) das Fahrzeug anderen als den auf der Vorderseite benannten berechtigten Fahrern zu überlassen;
b) das Fahrzeug einem solchermaßen berechtigten Fahrer zu überlassen, wenn gegen diesen ein Fahrverbot verhängt oder dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist;
c) das Fahrzeug zu benutzen, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist;
d) das Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand zu benutzen;
e) die gewerbsmäßige Personenbeförderung gegen Entgelt;
f) die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen jeglicher Art einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten;
g) das Abschleppen von Anhängern, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen;
h) die Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen;
i) das Fahrzeug ohne Zustimmung von EAT außerhalb von Deutschland zu benutzen.

Übergabe und Benutzung

Das Fahrzeug wird mit dem auf dem Mietvertrag eingetragenen Tankinhalt und in sauberem Zustand übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Der Benutzer hat das Fahrzeug sachgemäß und pfleglich zu behandeln. Ohne schriftliche Genehmigung von EAT darf er weder Teile austauschen noch entfernen. Dies gilt auch für Zusatzeinrichtungen Reparaturen darf der Benutzer nur nach ausdrücklicher Zustimmung von EAT durchführen lassen. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall EAT zu.

Haftungsausschluss von EAT

EAT haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung des Fahrzeuges entstehen, es sei denn, EAT handelt vorsätzlich und grob fahrlässig. Gegen Betriebsangehörige und Erfüllungsgehilfen von EAT können Ansprüche insoweit nicht geltend gemacht werden, als Ansprüche gegen EAT selbst nicht bestehen. Der Benutzer wird EAT von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen, soweit und solange nicht die Haftpflichtversicherung von EAT für den Schaden eintritt. Fälle, in denen die Versicherung zwar einen Schaden regulieren muss, jedoch aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Benutzer oder seinen Fahrer Rückgriff nehmen kann, berühren EAT nicht. Der Benutzer stellt EAT von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges durch ihn oder eine dritte Person frei. EAT ist berechtigt, bei Inanspruchnahme Zahlungen zu leisten und beim Benutzer Rückgriff zu nehmen.

Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

Zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Benutzer jeweils der Zustimmung von EAT. Wird diese erteilt, so beschränkt sich die Zustimmung in jedem Falle auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb Europas, auf die auch der Versicherungsschutz beschränkt ist. Sofern sich der ständige Wohnsitz des Benutzers/Fahrers nicht in der Bundesrepublik Deutschland befindet, ist der Benutzer verpflichtet, das Fahrzeug bei der ersten ausländischen Zolldienststelle vorzuführen und dort ggf. ordnungsgemäß zur vor-übergehenden Zollgutverwendung abzufertigen. Eventuelle Sicherheiten sind von ihm zu leisten. Sollten durch die Nichtbeachtung der entsprechenden Zollvorschriften zoll- bzw. bußgeldrechtliche Forderungen entstehen, so sind diese vom Benutzer zu tragen.

Erfordernisse im Fall eines Schadens

Falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird (jedes Ereignis im Straßenverkehr, welches zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt) oder das Fahrzeug selbst oder Teile des Fahrzeuges gestohlen werden, unterrichtet der Benutzer unverzüglich mündlich oder schriftlich EAT sowie die nächste Polizeidienststelle. Der schriftliche Unfallbericht an EAT enthält folgende Angaben:

  • Datum, Zeit und Ort des Unfalls;
  • Angaben zum Führerschein des Fahrers (Klasse, ausstellende Behörde, Ausstellungsdatum);
  • Adresse und Versicherungsnummer der anderen Unfallbeteiligten sowie die amtlichen Kennzeichen der am Unfall beteiligten Fahrzeuge;
  • detaillierter Unfallbericht (einschließlich Zeichnung) sowie Namen und Adressen möglicher Zeugen;
  • Schadensausmaß (Verletzung, Tod, Sachschaden);
  • Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes der Fahrzeuges.

Rückgabe

Der Benutzer hat das Fahrzeug am Ende der Überlassungszeit am Ort der Übernahme oder am vereinbarten
Rückgabeort zurückzugeben. EAT ist berechtigt, das Fahrzeug jederzeit heraus zu verlangen. Insbesondere kann EAT diesen Fahrzeugbenutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bereits vor der Überlassung des Fahrzeuges an den Benutzer kündigen, wenn EAT das Fahrzeug selbst benötigt. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist der Benutzer für jeden Schaden haftbar, der EAT aus der Vorenthaltung des Besitzers entsteht.

Selbstbehalt, Gebrauchsspuren und Schäden

Für einen Schadenfall sind unsere Fahrzeuge mit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall bis 1000 Euro Selbstbeteiligung / Vollkasko und 150 Euro Teilkasko versichert.
Bei einem Training kann es selbstverständlich einmal zu einem Umfallen kommen und dadurch kleine Gebrauchsspuren entstehen. Sofern nicht mutwillig oder fahrlässig herbeigeführt, werden diese Gebrauchsspuren von uns nicht berechnet. Dazu zählen z.B. ein angekratzter Ventildeckel, angekratzte Sturzbügel, abgebrochene Blinker sowie gebrochene Kupplungs- und Bremshebel.
Wir legen viel Wert auf ein hochwertiges, sicheres Training und einen ordentlichen Umgang mit Fahrer und unserem Material.
Bei erzeugten Schäden über die o.g. Gebrauchsspuren hinaus (gebrochene, verbogene Teile) kann eine Abrechnung der Selbstbeteiligung erfolgen.

Verschiedenes

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie zusätzliche Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Der Benutzer hat nicht das Recht, das Fahrzeug aufgrund angeblicher Forderungen aus anderen rechtlichen Verhältnissen gegenüber EAT zurückzuhalten. Streitigkeiten, die aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, unterliegen dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Ort der Fahrzeugübergabe an den Benutzer.